Aktuell forum meiringen


Richtplananpassung Trift - Grimsel - Oberaar


Am 21. Dezember 2022 hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Richtplananpassung betreffend Grimsel, Trift und Oberaar beschlossen und die Projekte Trift und Grimsel festgesetzt und einen Tag später, am 22. Dezember 2022 hat das Amt für Wasser und Abfall die Wiederaufnahme des Konzessionsverfahrens Trift bekannt gegeben.
Die Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2022 «Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter», die am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist, befreit das Vorhaben explizit von der Planungspflicht; dies mit der Absicht, die Realisierung zu beschleunigen.
Leider steht die Natur als Verliererin da.
Richtplan Kanton Bern Anpassung Wasserkraft Trift, Grimsel, Oberaar Prüfungsbericht vom 9. März 2023

Ausbau Grimselstausee: Bundesgericht gibt Naturschützern recht


Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Aqua Viva und Greinastiftung im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gutgeheissen. Die Sache wird an den Berner Regierungsrat zurückgewiesen. Das Projekt bedarf einer Festsetzung im kantonalen Richtplan, damit die verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen abgestimmt werden können. In diesem Rahmen ist auch eine Koordination mit dem geplanten Kraftwerk Trift erforderlich. Als Folge davon wurde auch die für die Wintersession 2020 des Bernischen Grossen Rats geplante Beratung der Konzession der Triftsee-Mauer verschoben.
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 26.11.2020

weitere Pressestimmen:
Der Oberhasler vom 26.11.2020
Der Bund vom 26.11.2020

Bundesgerichtsentscheid betreffend Grimselstaumauererhöhung


Mit Erschütterung haben wir - wie der Grimselverein und alle Umweltorganisationen - zur Kenntnis genommen, dass sich das Bundesgericht in seiner öffentlichen Sitzung vom 5.4.17 in der Angelegenheit Staumauererhöhung mit 4:1 Stimmen (auch für die KWO) völlig unerwartet gegen den umfassenden Schutz der Moorlandschaft an der Sunnig Aar entschieden hat.
Dieser Entscheid kam umso überraschender, als sich vorgängig das bernische Verwaltungsgericht einstimmig (mit 5:0 Stimmen) für die Einheit der Sunnig Aar bis ans heutige Seeufer als in der Landschaft einzige klar erkennbare und nicht willkürlich festgesetzte Perimetergrenze entschieden hatte.
Das Bundesgericht argumentierte (4:1) insbesondere damit, dass der Entscheid des damaliges Bundesrates (2004) nach Anhörung der Bedürfnisse des betroffenen Kantons (Bern) und des Grundeigentümers (KWO) seinen noch möglichen Spielraum zu Recht ausgenützt habe, als er den südlichen Rand des Perimeters 27m über dem heutigen maximalen Seespiegel festgelegt habe.
Das Geschäft geht nun zurück an das bernische Verwaltungsgericht, das sich nun mit der Interessenabwägung zwischen der Bedeutung der Staumauererhöhung für die Stromwirtschaft und der Schutzwürdigkeit dieses BLN-Gebietes (inkl. vorhandenem über 60-jährigen Naturschutz) auseinandersetzen muss. In Anbetracht des ständigen Wandels im Bereich der Energiewirtschaft hoffen wir sehr, dass es der Sunnig Aar auch in Zukunft nicht an den Kragen gehen wird.
Unsere Hoffnung stirbt zuletzt!

weitere Pressestimmen:
Regionaljorunal SRF vom 5.4.2017
Der Oberhasler vom 5.4.2017

Grosser Rat des Kt. Bern will Lockerung des Moorschutzes (Standesinitiative)


Das Kantonsparlament will den Moorschutz aufweichen, um die Staumauererhöhung an der Grimsel zu ermöglichen. Mit 88 zu 56 Stimmen bei einer Enthaltung hat der Rat in der Woche 36/16 eine entsprechende Motion überwiesen. SP, Grüne und GLP (inkl. Vertreter aus dem Berner Oberland) stimmten praktisch geschlossen gegen die Vorlage, SVP und FDP praktisch geschlossen dafür.
Da die Umsetzung der Energiestrategie auch ohne Eingriff in die geschützte Moorlandschaft an der Grimsel umgesetzt werden kann, hoffen wir, dass das Volk eines Tages einer solchen Abschwächung des Moorschutzes nicht zustimmen würde, falls es überhaupt je zu einer Volksabstimmung kommen sollte.


Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen im herrlichen Reichenbachtal

nach wie vor pendent!

Es ist geplant, die heutige dezentrale Stromversorgung des Reichenbachtals (Gschwandtenmad / Rosenlaui / Schwarzwaldalp) durch den Bau von Transformatorenstationen und Verkabelungen der zentralen Energieversorgung anzuschliessen.
Wir finden, auch zusammen mit andern Befürwortern des Erhaltes des heutigen sanften Energieversorgungssystems im Reichenbachtal, dass der Istzustand mit seinen Insellösungen(allfällig mit einigen örtlichen Ergänzungen und qualitativen Verbesserungen) unbedingt erhalten werden sollte.
Mit dem vorgesehenen Projekt käme unseres Erachtens das Reichenbachtal mit seinem touristischen/alpwirtschaftlichen Modellcharakter unter allzu grossen Druck.
Mit unserer Einsprache im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens für Starkstromanlagen im vergangenen Februar (2012) wollten wir wie auch andere Einsprecher ein deutliches Zeichen setzen für eine besonders nachhaltige Entwicklung im so wertvollen Reichenbachtal.
Das ganze Geschäft ist auch ein Jahr nach dem Plangenehmigungsverfahren immer noch pendent.

Unsere Einsprache vom 6.2.12 kann mit folgendem Download eingesehen werden:
Einsprache Starkstromleitung

Kraftwerkprojekt Schattenhalb4 / Wassernutzungsstrategie 2010 des Kantons Bern

nach wie vor pendent!
Schattenhalb

Die BKW plant mit ihrem Projekt „Schattenhalb 4“ mit einer Wasserfassung des Reichenbachs im Gschwandtenmaad das Gefälle bis zum Zwirgi für die Stromerzeugung zu nutzen. Dies wurde nur möglich dank der Unterstützung des Bundes für so genannte Kleinkraftwerke.
Aus touristischen und landschaftlichen Gründen lehnt das FORUM dieses Vorhaben wie viele besorgte Bürger ab.

Von einigen solchen Bürgern, wie auch von Hotelierseite im Rosenlaui, für die dieses Tal ab Zwirgi talaufwärts in seiner heutigen Natürlichkeit unbedingt erhalten werden sollte, wurde im Laufe des vergangenen Winters der Verein „Schattenhalb 4“ gegründet, der sich im Sinne des Schutzes dieses schönen Tales mit aller Vehemenz gegen die Realisierung dieses Kraftwerkprojektes wehren wird.

Das FORUM hat beschlossen als Juristische Person diesem Verein beizutreten und empfiehlt allen seinen Mitgliedern, seinen Sympathisanten und unseren Websitebesuchern wärmstens zur Unterstützung dieses engagierten Vereins diesem als Einzelmitglied ebenfalls beizutreten.

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens der Wassernutzungsstrategie 2010 des Kantons Bern konnten wir einerseits generell zu der Problematik der zukünftigen Wassernutzung zur Energieerzeugung Stellung nehmen.
Anderseits machten wir aber auch Bemerkungen zur Nutzung im Raume Oberhasli-Brienz und ganz besonders zu derjenigen im Reichenbachtal mit dem Projekt „Schattenhalb 4“.

Wassernutzungsstrategie 2010 des Kantons Bern: Mitwirkung Wassernutzungsstrategie

Weitere Informationen zu diesem Thema:
Mitgliederversammlung Schattenhalb4 - Wasserkraftanlagen
Verein Schattenhalb4